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Angekündigt
Federal Register
Section 232 (Trade Expansion Act of 1962)

Section-232-Pharmazölle (angekündigt — in Kraft ab 31. Juli 2026)

Die Proklamation vom April 2026 verhängt einen Standardzoll von 100 % auf patentierte Arzneimittel und Wirkstoffe, mit Ausnahmen: 15 % für die EU, Japan, Südkorea und die Schweiz; 10 % für das Vereinigte Königreich; 20 % (bei MFN-Preisvereinbarung 0 %) für Unternehmen mit genehmigten US-Onshoring-Plänen. Generika sind vorerst ausgenommen. Die Zölle greifen ab 31. Juli 2026 für in Annex III gelistete Unternehmen und ab 29. September 2026 für alle übrigen — die nächsten großen Compliance-Fristen in Pharma-Lieferketten.

Aktueller Satz
Not yet collected
Angedrohter Satz
100% default on patented pharmaceuticals; 15% EU/JP/KR/CH; 10% UK; 20% or 0% with approved onshoring plans
Betroffene Länder
Alle Ursprungsländer
HTS-Kapitel
30
Hinweise
Generic pharmaceuticals excluded at this time. Onshoring-plan rate rises to 100% on April 2, 2030 absent completion.
Tritt in Kraft: Geplante Erhöhung:

Könnte ein Produkt betroffen sein?

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Verlauf

  1. Angekündigt
    Federal Register

    Onshoring-agreement procedures published

    Commerce publishes procedures for company-specific onshoring agreements that qualify for reduced rates.

    Offizielle Quellen
  2. Angekündigt
    Federal Register

    Section 232 proclamation issued

    Formal proclamation sets the 100% default rate with country and onshoring carve-outs, effective July 31, 2026 (Annex III companies) and September 29, 2026 (all others).

    Offizielle Quellen
  3. Angedroht
    Nur Aussage

    100% pharma tariff statement

    The president states branded pharmaceutical imports will face 100% tariffs unless manufacturers build U.S. plants. No instrument follows for six months.

    Offizielle Quellen

Verwandte Maßnahmen

Section-232-Stahlzölle (50 %)

In Kraft
CBP-Anweisung

Zölle auf Stahl aus Gründen der nationalen Sicherheit, seit 2018 in Kraft und 2025–26 stark ausgeweitet: Der Satz verdoppelte sich im Juni 2025 auf 50 %, Länderausnahmen entfielen, die Bemessungsgrundlage umfasst nun den vollen Zollwert von Folgeprodukten, und Hunderte nachgelagerte Produkte kamen hinzu. Ein Übergangssatz von 15 % für bestimmte metallintensive Ausrüstung gilt bis 31. Dezember 2027. Vom IEEPA-Urteil des Supreme Court nicht betroffen.

Aktueller Satz: 50% on steel articles and most derivatives; 15% transitional rate for certain metal-intensive equipment

Läuft kraft Gesetzes aus:
90 FR 24199Zuletzt geprüft am 12.06.2026
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Zölle auf Aluminium aus Gründen der nationalen Sicherheit, parallel zu Stahl ausgeweitet: seit Juni 2025 50 % für alle Ursprungsländer, mehrfach erweiterte Erfassung von Folgeprodukten, seit April 2026 Bemessung auf den vollen Zollwert und ein Übergangssatz von 15 % für bestimmte Ausrüstung bis 31. Dezember 2027. Vom IEEPA-Urteil nicht betroffen.

Aktueller Satz: 50% on aluminum articles and most derivatives; 15% transitional rate for certain metal-intensive equipment

Läuft kraft Gesetzes aus:
90 FR 24199Zuletzt geprüft am 12.06.2026
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Section-232-Kupferzölle (50 %)

In Kraft
CBP-Anweisung

50 % Zoll auf Kupferhalbzeug und kupferintensive Folgeprodukte, in Kraft seit August 2025 — die erste Section-232-Maßnahme zu Kupfer. 2026 wurde das Regime in den einheitlichen Metallrahmen überführt: erweiterte Erfassung im April, weitere Anpassungen und ein Übergangssatz von 15 % für bestimmte Kategorien im Juni, gültig bis 31. Dezember 2027.

Aktueller Satz: 50% on semi-finished copper and most derivatives; some categories at 25% or the 15% transitional rate

Läuft kraft Gesetzes aus:
90 FR 37727Zuletzt geprüft am 12.06.2026
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